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   OLG Stuttgart, 08.07.1977 - 8 W 572/76   

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OLG Stuttgart, 08.07.1977 - 8 W 572/76 (https://dejure.org/1977,2472)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.07.1977 - 8 W 572/76 (https://dejure.org/1977,2472)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juli 1977 - 8 W 572/76 (https://dejure.org/1977,2472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Mitwirkung des zum Verwalter bestellten Wohnungeigentümers bei Abstimmung über seine Entlassung; Möglichkeit der Bewirkung eines Stimmrechtsausschlusses durch Rechtsstellung eines Wohnungeigentümers in der zum Verwalter bestellten GmbH; Vorliegen des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Parkplatz; Errichtung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.1977 - 8 W 572/76
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, daß ein zum Verwalter bestellter Wohnungseigentümer bei der Abstimmung über seine Entlassung mitwirken darf (OLG Celle, NJW 1958, 307; LG Dortmund, RPfleger 1966, 335; Weitnauer/Wirths, WEG 5. Aufl. 1974, RN 11 a zu § 25; a.M. Bärmann, WEG, 3. Aufl. 1975, Rn 59 zu § 25, Palandt/Bassenge, BGB, 36. Aufl. 1977, Anm. 4 zu § 25 WEG; Riedel, Vollkommer, RPfleger 1966, 337; offengelassen von BayObLGZ 1958, 234, 240 und OLG Stuttgart OLGZ 1974, 404).
  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.1977 - 8 W 572/76
    Es kann deshalb entsprechend § 563 ZPO nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen, daß das Landgericht daneben in seine Würdigung auch noch Vorgänge (u.a. unterlassene Eintreibung von Hausgeld, verspätete Rechnungslegung) einbezogen hat, auf die sich der (ohne Teilnahme der Antragsteller) am 30.6.1975 gefaßte Entlastungsbeschluß bezieht, ohne dessen Wirksamkeit (§ 23 Abs. 4 WEG) und Folgen (dazu BayObLGZ 1975, 161) zu prüfen, denn auf diese weiteren Umstände kommt es nicht an.
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    cc) Folgerichtig wird der Wohnungseigentümer auch bei der Beschlußfassung über seine Abberufung aus dem Verwalteramt grundsätzlich als stimmberechtigt angesehen, weil diese Entscheidung als Gegenstück zur Verwalterbestellung ebenfalls in Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen erfolgt und somit kein Rechtsgeschäft im Sinne von § 25 Abs. 5 WEG darstellt, (OLG Celle, NJW 1958, 307; OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 433, 434; KG, OLGZ 1979, 29, 31; OLG Zweibrücken, ZMR 1986, 369, 370; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 WEG Rdn. 106 m.w.N.; Weitnauer/Lüke, aaO § 25 Rdn. 21; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 31; Staudinger/Bub, aaO, § 26 WEG Rdn. 422 m.w.N.; Palandt/Bassenge, aaO, § 25 WEG Rdn. 16).

    Nach wiederum überwiegender Auffassung gilt für diesen Grundsatz allerdings eine Ausnahme mit der Folge eines Stimmverbots für den Wohnungseigentümer, wenn über seine Abberufung als Verwalter aus wichtigem Grund zu entscheiden ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1668; Bärmann/Pick/ Merle, aaO, § 25 Rdn. 107, § 26 Rdn. 151; Staudinger/Bub, aaO, § 26 WEG Rdn. 424; Weitnauer/Lüke, aaO, § 25 Rdn. 21; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 31; Palandt/Bassenge, aaO, § 25 WEG Rdn. 16; a.A. OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 433, 434; KG, OLGZ 1979, 29, 31 f; RGRK-BGB/Augustin, aaO, § 25 WEG Rdn. 12; Soergel/Stürner, aaO, § 25 WEG Rdn. 10).

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    (1) Sie würden inhaltlich ihren Beurteilungsspielraum überschreiten, bestellten sie ein Unternehmen zum Verwalter, das nicht über die dazu notwendigen finanziellen Mittel verfügt und auch keine ausreichenden Sicherheiten stellen kann (OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 433, 435; Bader in FS Seuss [1987] S. 1, 3; Elzer, ZMR 2001, 418, 423 für insolventes Unternehmen).
  • OLG Köln, 08.11.1996 - 16 Wx 215/96

    Zugangsregelung zum Gemeinschaftseigentum; Errichtung von Gemeinschaftseigentum

    Notwendig für diesen Ausnahmefall ist stets das Vorliegen eines wichtigen Grundes (OLG Stuttgart OLGZ 1977, 433).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Doch hätte besonders das Landgericht Anlass gehabt, auf Grund der Beschwerdebegründung der Antragstellerin vom 27.7.2001 zu prüfen, ob eine der von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmen vorliegt (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1977 433; BayObLG NJW-RR 1986, 445) oder ob die Antragstellerin erst auf gerichtlichem Weg durchsetzen muss, dass der Antrag auf Abberufung der Verwalterin auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt wird (vgl. BayObLG WuM 1994, 717/719).
  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85

    Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem

    Sie kann jedoch eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung darstellen, die jeder Wohnungseigentümer beanspruchen und gerichtlich durchsetzen kann (OLG Stuttgart OLGZ 1977, 433 ff.; wohl auch KG OLGZ 1979, 28/33; MünchKomm § 26 WEG RdNr. 12; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 21 RdNr. 12 u. § 26 RdNr. 22; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. § 26 RdNr. 64).

    Eine vorherige Anrufung der Eigentümerversammlung ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn sie dem Wohnungseigentümer, der die Absetzung des Verwalters fordert, nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1977, 433 ff.).

  • AG Bernau, 15.02.2007 - 34 II 26/06

    Wohnungseigentum: Abberufung eines Verwalters durch das Gericht

    Eine vorherige Anrufung der Eigentümerversammlung ist -wie hier-dann entbehrlich, wenn sie dem Wohnungseigentümer, der die Absetzung betreibt, nicht zugemutet werden kann (BayObLG aaO., statt vieler; OLG Stuttgart vom 8.7.1977 Az: 8 W 572/76, recherchiert nach juris).

    Angesichts dieser "Hinweise", die der Antragstellerin zu 2 bekannt sein mussten, denn sie war an diesen Verfahren beteiligt, musste sie jeden Anschein bei ihrer Verwaltungsdurchführung vermeiden, der auch nur entfernt auf eine mangelnde uneigennützige Verwaltung (Bärmann § 26 Randnr. 161; vgl. auch OLG Stuttgart vom 8.7.1977 Aktenzeichen 8 W 572/76, recherchiert nach juris) oder Interessenkollision hinweisen könnte, die das Vertrauen der Wohnungseigentümer in eine künftige pflichtgemäße Ausübung der Verwaltertätigkeit erschüttern könnte (OLG Hamm Aktenzeichen 15 W 17/04, recherchiert nach juris).

  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

    Eigentümerversammlung abgestimmt werden müßte, bevor das Gericht angerufen werden kann (vgl. BayObLGZ 1972, 246, 250 f.; BayObLG NJW-RR 1980, 445 f.; OLG Stuttgart OLGZ 1977, 433 ff.; KG WE 1988, 168; OLG Düsseldorf WE 1991, 252; ZMR 1994, 521, 523 f.).
  • BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 175/04

    Keine Antragsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers bei Geltendmachung eines

    Denn anders als z.B. bei kleineren Eigentümergemeinschaften, in denen etwa wegen familiärer Beziehungen der Beteiligten untereinander im Einzelfall mit einer neutralen, von subjektiven Beurteilungen freien Willensbildung nicht gerechnet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 433; KG ZMR 1999, 509), ist hier nicht ersichtlich, dass eine Beschlussfassung nicht mit der notwendigen Objektivität erfolgen würde.
  • OLG Jena, 08.01.2001 - 6 W 653/00

    Wohnungseigentümerbeschluss, Verwalterabberufung

    Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (NJW 1958, 307), Stuttgart (OLGZ 1977, 433) sowie des Kammergerichts (Rpfleger 1979, 65) betrafen sämtlich Fallgestaltungen, in denen es lediglich um die Abberufung des Verwalters, nicht aber auch um die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages ging (vgl. BayObLG, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 13.06.1986 - 3 W 98/86

    Wohnungseigentum

    Diese Vorschrift, die einen Wohnungseigentümer von der Abstimmung ausschließt, wenn die Beschlußfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung bezogener Rechtsgeschäfts mit ihm betrifft, gilt nach ganz herrschender, vom Senat geteilter Auffassung nicht für die Abstimmung über die Wahl oder die Abwahl des Verwalters (OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289, 290; KG Rpfleger 1979, 65; OLG Hamm Rpfleger 1978, 182; OLG Stuttgart OLGZ 1977, 433; OLG Celle NJW 1958, 307; Weitnauer, WEG, 60 Aufl., § 25 Rdnr. 16; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 25 Rdnr. 29; Augustin in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 25 WEG Rdnr. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 45. Aufl., § 25 WEG Anm. 4; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, Rdnr. 840; a.A.: Röll in MünchKomm. zum BGB, § 25 WEG Rdnr. 20; Schmid BlGBW 1979, 41).
  • KG, 15.06.1988 - 24 W 5977/87

    Wohnungseigentümer; Antrag; Abberufung; Verwalter; Eigentümerversammlung

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